Wissen Sie, dass nach
polnischem Recht jeder der Eheleute die Scheidung der durch ein Gericht
verlangen kann, sobald zwischen den Eheleuten eine vollständige und dauerhafte
Zerrüttung des ehelichen Zusammenlebens eingetreten ist? Es ratsam in Angelegenheiten rund um Familie und
Scheidung einen polnischen Anwalt zu befragen.
Bei Bedarf sprechen Sie uns an per mail:
biuro@radcowska.pl
Oder telefonisch: +49 01735229078
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